Bericht: Frühjahrs-Fachbesprechung der KBR in der Regierung von Oberbayern

15.03.2024
Die Regierung von Oberbayern hat am Freitag, den 15. März 2024, die Kreis- und Stadtbrandräte Oberbayerns eingeladen in ihr Dienstgebäude zu einer KBR-Fachbesprechung.

Begrüßt wurden die Anwesenden von Regierungspräsident Dr. Schober und der Leiterin des Sachgebiets „Sicherheit und Ordnung“ Susann Schäuble. Diese stellte zunächst die neue Struktur des Sachgebiets vor und dann die Tagesordnung mit den Zielen und Abläufen des neuen Besprechungsformats.

Die Anwesenden KBRs und SBRs teilten sich dann auf in vier Gruppen, in denen die folgenden Themen besprochen wurden:

  • Lehrgangsverwaltung und Ausbildung an den Staatlichen Feuerwehrschulen
  • Ausstattung der Feuerwehren
  • Feuerwehrrecht, insbesondere das Bayerische Feuerwehrgesetz
  • Katastrophenschutz

Im Anschluss wurden die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.

Natürlich ist für die Bayerischen Feuerwehren die nur geringe Zuteilungsquote für die Staatlichen Feuerwehrschulen ein großes Problem. Unter anderem wurde angeregt, die Bedarfsplanung nicht immer nur für das nächste Jahr aufzustellen, sondern für einen längeren Zeitraum. Für eine einfachere Verwaltung der Lehrgangsplätze soll bis Ende 2024 die neue Verwaltungssoftware auf die Regierungen und Landkreise ausgerollt werden. Diese soll dann auch für die Verwaltung von landkreis-internen Ausbildungen nutzbar sein. Bestimmte Lehrgänge sollen künftig nicht nur an einer Feuerwehrschule, sondern an allen dreien angeboten werden, um diese heimatnäher durchführen zu können. Damit wenigstens die wichtigsten Kurse in ausreichender Anzahl angeboten werden können, sollten Ausbildungen wie Gruppenführer und DL-Maschinist zumindest zeitlich begrenzt auch auf Landkreisebene angeboten werden können, natürlich unter Beteiligung der SFS.

Die Feuerwehren sehen den Bedarf, bei der Beschaffung von Fahrzeugen auf einige nur sehr selten gebrauchte und trotzdem teilweise mehrfach geforderte Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise Schiebeleitern und Sprungretter verzichten zu dürfen. Die Förderung von Gerätehäusern muss überarbeitet werden, so sollen u.a. die Digitalisierung oder eine Generalsanierung zuschussfähig werden. Die Attraktivität von interkommunalen Fahrzeugbeschaffungen soll gesteigert werden durch eine höhere Bezuschussung.

Die Rechtsstellung der Brandschutzdienststelle soll im BayFwG als Aufgabe der Landkreise definiert werden, ihre Aufgaben sollten in den untergeordneten Verordnungen geregelt werden. Problematisch gesehen wird die Eingliederung der Brandschutzdienststellen im Bauamt, sie sollen künftig als Stabsstelle in der Kreisverwaltung oder im Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ integriert werden. Ihre Leitung soll dem KBR obliegen, dieser muss dafür in der 3. Qualifikationsebene kraft seines Amtes eingestuft werden. Nur falls der KBR diesen Anspruch nicht geltend macht, sollte die Leitung von anderen Personen mit der nötigen Bau- und Feuerwehr-Qualifikation besetzt werden.

Am Ende der Fachbesprechung waren sich alle Anwesenden einig, dass dieses neue Format künftig weitergeführt werden soll.