Bericht: Herbstdienstversammlung der Regierung von Oberbayern

26.10.2024
Zur Herbstdienstversammlung der Regierung von Oberbayern wurden die Kreis- und Stadtbrandräte und -inspektoren aus dem Regierungsbezirk Oberbayern eingeladen nach Pfaffenhofen an der Ilm.

Die Anwesenden wurden begrüßt durch die Leiterin des Bereichs 1A in der Regierung von Oberbayern (Sicherheit, Kommunales und Soziales), Amtsdirektorin Stefanie Weber.

Die erste Sprecherin war die Polizeivizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, Kerstin Schaller. Sie zeigte in mehreren realen Beispielen die Gefahren für die nicht-polizeilichen Einsatzkräfte und ihre Zusammenarbeit mit vor Ort befindlichen Polizeikräften. Für Großschadens- und Katastrophenlagen wünscht sie sich eine noch engere Kooperation durch den Einsatz von Verbindungspersonen.

Die Abteilung 10 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wurde repräsentiert durch die Leiterin, Regierungsdirektorin Susann Schäuble, sowie Carolina Grebner, Daniel Waidelich und Christoph Münch. Susann Schäuble begann mit einer kurzen Vorstellung der neuen Kreis- und Stadtbrandinspektoren und präsentierte dann die Ergebnisse der Befragung von Führungskräften nach den Großschadenslagen der vergangenen Monate.

Die Regierung hat in diesem Jahr bisher 151 Förderanträge für Fahrzeuge und Gerätehäuser bearbeitet, 53 befinden sich noch in Arbeit. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren. Nach wie vor bestehen große Probleme bei der Verteilung der Lehrgangsplätze an den Staatlichen Feuerwehrschulen, denn der Bezirk Oberbayern benötigt aufgrund der deutlich höheren Anforderungen und Gefahren auch mehr Lehrgangsplätze als andere Regierungsbezirke. Aktuell gibt es viele verschiedene Vorschläge für den Ausbau der Lehrgangsplätze, wie beispielsweise die Auslagerung mancher Kurs, die nicht zwingend an einer Feuerwehrschule durchgeführt werden müssen, oder die Konzentration des Lehrgangsprogramms auf die wichtigsten Kurse.

Der Freistaat Bayern hat 2024 zwei MTW Ölwehr ausgeliefert, vom Bund kommen in diesem Jahr sieben LF KatS an die oberbayerischen Feuerwehren und weitere befinden sich in der Fertigstellung.

Noch 2024 soll ein Entwurf für die Neufassung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vorgestellt werden. Dieses sieht unter anderem eine Anpassung der oberen Altersgrenze für Feuerwehrleute auf 67 Jahre vor, die hauptamtliche Ausübung der KBR-Tätigkeit und eine „offizielle“ Möglichkeit für die finanzielle Entschädigung von Feuerwehrausbildern.

Ministerialrat Matthias Ott, seines Zeichens KBM aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, präsentierte aktuelle Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren.

Der 1. Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbands Bayern, Johann Eitzenberger, berichtete von fast 300.000 Alarmierungen der bayerischen Feuerwehren im vergangenen Jahr. Und für 2024 kann man eine noch höhere Einsatzzahl erwarten. Die Mitgliederzahlen in der Kinder- und Jugendfeuerwehr steigen konstant. Er rechnet für die nächsten Jahre mit steigenden Mitteln für Zuschüsse und die Feuerwehrschulen, weil ja auch die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer regelmäßig steigen. Es ist grundlegende Ansicht des LFV, dass Ausgaben für Katastrophenschutz und Krisenvorsorge nicht aus der Feuerschutzsteuer und damit aus dem Feuerwehrhaushalt bestritten werden dürfen.

Die Staatlichen Feuerwehrschulen wurden vertreten durch René Mühlberger, den Leiter der SFS Geretsried. Er präsentierte die wichtigsten geplanten Umbauten für seine Feuerwehrschule. Seit jeher leidet die SFS Geretsried unter der Tatsache, dass nicht so viel Personal wie gewünscht verfügbar ist. Die SFSG würde deswegen gerne mehr auf Angestellte und externe Hilfskräfte zurückgreifen.

Die Herren Dausmann und Münch von der Regierung von Oberbayern sowie der Rosenheimer Stadtbrandrat Mayrl präsentierten dann einen ausführlichen Bericht zur großen Vegetationsbrandbekämpfungsübung in Niedersachsen, die an vier Tagen im September 2024 stattgefunden hat. Herausfordernd war schon der Anmarsch, der längste einer bayerischen Feuerwehr war 800 Kilometer bei einer Marschgeschwindigkeit von 70 km/h. Während die eigentliche Wasserförderung problemlos funktionierte, stellte die Kommunikation über den BOS-Digitalfunk und Satellitenfunk die Kräfte vor Probleme.

Der örtlich zuständige KBR Christian Nitschke stellte im Anschluss kurz die Feuerwehren des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm vor. Landrat Albert Gürtner dankte im Anschluss allen Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die zur Hochwasserkatastrophe in der ersten Juniwoche nach Pfaffenhofen gekommen sind und tatkräftig geholfen haben.

Elementarer Teil der Dienstversammlungen sind die Einsatzberichte: Den Anfang machte Brandoberrat Florian Kurz von der Berufsfeuerwehr München mit einer sehr komplizierten Bergung eines umgestürzten Baukrans. Von einem ungewöhnlich langwierigen Wohnungsbrand berichtete KBI Markus Deutschenbauer aus dem Landkreis Weilheim-Schongau: Mehrere Stunden musste die Dachverkleidung geöffnet werden, um die in Brand geratenen Wärmedämmmatten aus Holzfasern abzulöschen.

Der Leitende Branddirektor Peter Bachmeier von der BF München referierte über das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen beziehungsweise die Probleme, die daraus entstehen. Insbesondere dem Bau mit Holz sowie Fassadenverkleidungen und Dämmstoffen aus Holz.

Der zweite Tag der Dienstversammlung begann mit einem Vortrag von Nicht-Feuerwehrleuten: Jürgen Macha, der technische Leiter Wasserwacht Oberbayern, und Stephan Braun, Fachberater Wasserrettung, referierten über Einsätze an Gewässern und die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und der Wasserwacht. Dazu erklärte Jürgen Macha zunächst die Organisationsstruktur, Ausbildung, Ausrüstung und Arbeitsweise der BRK-Wasserwachten. Stephan Braun diskutierte dann die jeweiligen Einsatzwerte und -bereiche der verschiedenen taktischen Einheiten.

Der Oberbranddirektor der BF München, Wolfgang Schäuble, rundete die Veranstaltung ab mit seinem Vortrag zum Thema „Wieviel Feuerwehr braucht es?“. Seine sehr informative und unterhaltsame Präsentation bot viel Diskussionsstoff rund um die gesetzliche Vorgabe der Hilfsfrist und der Feuerwehrbedarfspläne.