GRUNDLAGEN ARCHIVARBEIT
Feuerwehrgeschichte - Archivkunde für Archivare der Feuerwehren
Grundlagen der Archivarbeit
Feuerwehrgeschichte – Archivkunde für Archivare der Feuerwehren vom Kreisarchivar Karl Gfüllner
Vorwort: Leben braucht Heimat. Heimat birgt Erinnerung, Werte, Tradition und Kultur.
Das Vergangenheit und das Erlebte in den Feuerwehren und Verbänden an die nächsten Generationen weitergeben -Ein Wunsch, den es zu erfüllen gilt.
Dies hat sich das Kreis- und Bezirksfeuerwehrarchiv zur Aufgabe gemacht – unser einzigartige Feuerwehrgeschichte und deren Entwicklung zu erhalten und zu fördern.
Nur wer seine Wurzeln kennt, kann die gegenwärtige Situation verstehen und Perspektiven für die künftige Entwicklung finden -das gilt auch für die Feuerwehr.
Natürlich haben bei der Feuerwehr in erster Linie das Einsatzgeschehen und die Ausbildung den Vorrang.
Jede Feuerwehr, aber auch jeder Feuerwehrverband, die daneben ihre eigene Entwicklung bis in die Gegenwart dokumentieren können, sind zu beglückwünschen.
Geschichtsdarstellung und Traditionspflege in Verbindung mit der modernen Einsatztechnik ergeben ein öffentlichkeits-wirksames „ Schaufenster“
Es ist für jede Feuerwehrgeneration eine sinnvolle Aufgabe, das Gedächtnis der Feuerwehrgeschichte zu erhalten.
Kgl. Rat Ludwig Jung, Gründer des Bay. Landesfeuerwehr-Verbandes hat am 21.11.1879 u. a. in einem Rundschreiben geschrieben: „Das Archiv hat den Zweck, alles auf die Geschichte und Fortbildung des bayerischen Feuerwehrwesens bezüglich zu sammeln und geordnet aufzubewahren, damit auch die spätere Zeit von den Bemühungen der jetzigen Periode um Verbesserung der vaterländischen Feuerlöschanstalten Einsicht und Verständnis erlangen kann“.
Archivieren – Archivordnung
Da ist ein Feuerwehrmann, dem die alten Schriften der Feuerwehr, die in einem Eck liegen, leidtun. Er packt sie in eine Schachtel. Er kämpft, dass das „alte Zeug“ nicht weggeworfen wird. Auf dem Dachboden findet er alte Fotos, ein Strahlrohr, ein verrostetes Feuerwehrbeil. Außerdem bittet er alte Kameraden herauszurücken, was sie noch daheim haben.
Was tun mit den vielen Sachen?
Dieses Sammeln ist spannend und interessant, aber dann ist ein derartiger Wust von altem Zeug beisammen, dass sich der gute Mann nicht mehr auskennt.
Grundsätze
- Die alten Schriften sind nicht ein lästiges Übel, und gehören nach 10 Jahren entsorgt, hier handelt es sich um wichtige Dokumente der Orts-, Regional- und Landesgeschichte.
- Nicht alles, was man jetzt aufbewahrt, ist schon interessant. Aber in zehn, zwanzig Jahren wird man genau nach dem suchen, was heute gerettet wird.
- Man muss wissen, ein Feuerwehrarchiv zu ordnen kostet sehr viel Zeit.
- Kein Feuerwehrarchiv gleicht dem anderen, es wäre daher unmöglich eine einheitliche Archivierungsvorschrift zu schaffen.
Was soll archiviert werden?
Man sollte nur das archivieren, was später von Bedeutung ist und aus dem Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann.
- Jahresberichte
- Protokolle von Versammlungen, Einsatzberichte
- Feuerwehrzeitschriften, Broschüren, Festschriften und Chroniken
- Bücher und Fachliteratur
- Personallisten
- Ehrungen und Auszeichnungen
- Pressebericht
- Gesetz- und Rechtsverordnungen, Satzungen
- Film- und Bildmaterial, CD, DVD
Fundquellen
Historisches Material liegt an verschiedenen Stellen. Bei den Feuerwehren, Landratsämtern, Staats- und Gemeindearchiven, ja bei unterschiedlichsten Behörden, vor allem aber auch bei Privatleuten.
Beginnen sollte die Arbeit jedoch grundsätzlich in der Feuerwehr. Diese verfügen meistens über historische Aufzeichnungen, Materialsammlungen, Bildmaterial und vieles mehr.
Es ist auch zu informieren, dass das historische Schriftmaterial nicht abzugeben, sondern zu Kopierzwecken zur Verfügung zu stellen ist. Sonst bekommen sie nichts.
Wo aufbewahren?
- Auf jeden Fall dem allgemeinen Zugriff entziehen.
- Vorzugsweise ist ein belüftbarer Raum im Feuerwehrgerätehaus vorzuziehen, nicht in Privathand.
- Wegen den klimatischen Schwankungen ist eine Lagerung von historischem Schriftgut auf dem Dachboden oder feuchten Kellern nicht geeignet.
- Notlösung: Dem Gemeinde- oder Staatsarchiv übergeben ist ein gewisser Schutz, man kann aber nur zu Öffnungszeiten dazu und muss Rechenschaft über beabsichtigte Tätigkeiten geben.
Worin aufbewahren?
Für die Schriftgutaufbewahrung kann man eigentlich nur Anregungen geben, aus denen jeder nach seinen Bedürfnissen seine Ordnung gestalten muss.
- Stülpdeckel-Archivkarton 400x190x270 mm
- Stehordner 329x250x90 mm
- Archiv-Ordner normal
- Archiv-Schachteln
- Schrfitgut-Sammelmappen
- Aktendeckel und Schutzhüllen
Sinnvoll wäre es, wenn Fachzeitschriften, Broschüren, etc. in einer Buchbinderei fest gebunden würden.
Säurefreie Archivierung beachten!
Sinnvoll ordnen
Hat man den Bestand in sinnvolle Gebiete auseinandergelegt, wird es schon übersichtlicher.
- Alles in Klarsichthüllen gelagerte, sofort herausnehmen, sofern es sich nicht um spezielle atmungsaktive Klarsichthüllen handelt.
- Pläne, Plakate, usw. nicht falten, sondern in Mappen legen.
- Wo Blöcke vorhanden, diese Bestände herausziehen, z.B. Sitzungsprotokolle, Inventarlisten, Einsatzberichte, Leistungswettbewerbe, bestimmte Gründungszeiten, die komplette Dokumentation eines Feuerwehrfestes, Personalakten.
- Bücher, Festschriften, Feuerwehrfachzeitschriften, Broschüren max. 1 Exemplar aufheben.
- Bildmaterial: Datum, Ereignis, Name oder Person auf jedes Bild draufschreiben (am besten mit Schreibmaschine auf Klebefolie).
Archivordnung
Die Gliederung wird je nach Archivgröße enger oder weiter gefasst werden. Im Kreis- und Bezirksfeuerwehrarchiv wurde ein eigenes System entwickelt.
- beliebige Erweiterung der Sachgruppen
- Möglichkeit verschiedener Untergruppen
- Übersichtlichkeit
Die Kennzeichnung der Schriftstücke, Bücher, etc. und die Anfertigung eines Archivverzeichnisses sind von besonderer Bedeutung.
Neu Anfallendes
Mit den Führungskräften der Feuerwehr überlegt man, wie die jetzt anfallenden Bestände vor der Vernichtung bewahrt und nach einigen Jahren in das Archiv eingeordnet werden können.
Von Protokollen, Plakaten, besonderer Schriftverkehr, etc. sollte der Archivar 1 Exemplar bekommen.
Kurrentschrift
Viele Protokollbücher und historisches Schriftgut sind in Kurrent geschrieben.
Nur mehr wenige können diese Schrift lesen.
Sie wurde im Schuljahr 1941/42 abgeschafft.
Mancher hat sie jedoch in der Schule noch unter „Schönschreiben“ kennen gelernt.
Mit einigen Übungen kann man die Schrift rasch erlernen und sich dann in den vorhandenen Unterlagen einlesen.
Ordnungsprinzipien
Man merke sich: „Nur Genies beherrschen das Chaos“
Ordnung braucht Logik
Ordnung ohne logische Begründung, ohne Sinn, kann nicht begriffen, nicht nachvollzogen werden und wird deshalb dann häufig eine Last und als stur, weil überflüssige Forderungen, empfunden.
Ordnung muss überschaubar sein
Jede Ordnung muss möglichst einfach und über längere Zeiträume machbar sein.
Dinge, die man in einem zu komplizierten Ordnungssystem abgelegt hat, findet man nach einer Weile deshalb nicht wieder, weil man das System vergessen hat.
Es wird jedem klar sein, dass bei größeren Archivbeständen man Ordnungssysteme finden muss, die nur noch ,mit Schlüsselzahlen, Karteien nach verschiedenen Sachgebieten, heute natürlich unter Verwendung von Computern, zu handhaben sind.
Ordnung braucht Übereinstimmung
Jede Ordnung muss von allen, die damit zu tun haben, akzeptiert werden.
Wenn jemand seine Sammlung ganz allein betreut, kann er seine Ordnung allein bestimmen, so wie es seinen Sammlungszielen entspricht.
Wenn aber, wie bei einem Feuerwehrarchiv mehrere Mitarbeiter/innen im gleichen Bereich einordnen, arbeiten und suchen, dann muss Übereinstimmung herrschen.
Wenn einer die Ablage erledigt, müssen auch die anderen wissen, wo sie die benötigte Akte ausheben können.
Einen guten Feuerwehrarchivar ist ein Denkmal sicher, auch wenn er jetzt vielleicht von manchen Feuerwehrkameraden belächelt wird.
Einige Leitgedanken für ein Archiv
- Vermeiden Sie alle für Schriftgut schädliche Einwirkungen, chemischer, biologischer und physikalischer Art.
- Vermeiden Sie den ungehinderten Zugang zur Archiv-Sammlung.
- Vermeiden Sie den Irrtum, mit dem Aufbau eines Archives und den Maßnahmen zur Bestandserhaltung könne noch Jahre gewartet werden.
- Vermeiden Sie alle handelsüblichen Produkte, selbst solche mit der Bezeichnung „dokumentenecht“ und „archivgeeignet“ oder ähnliches.
- Nutzen Sie ausnahmslos für die Schriftgutarchivierung produzierte Papiere und Kartons, welche mindestens die ISO Norm 9706 erfüllen und außerdem keine optische Aufheller enthalten.
- Vermeiden Sie die dauerhafte Aufbewahrung von Dokumenten in Ordnern mit Metallbügel.
- Vermeiden Sie Hüllen aus PVC und weichmacherhaltige oder geklebte Zeigetaschen aus unbekannten, bzw. aus nicht eigens getesteten Materialien.
- Nutzen Sie geschweißte Taschen oder Folien aus unbeschichteten, weichmacherfreien Polyester (z.B. Mylar, Melinex 0, Polyroxylen, etc.).
- Vermeiden Sie die Verwendung von normalen Büroklammern, Heftklammern, Metallecken usw.
- Vermeiden Sie ungehinderte Lichteinwirkung auf Schriftträger, Tinten und Farben, weil die Energien im sichtbaren wie im unsichtbaren Bereich, sowie Tinten und Farben ausbleichen.
- Vermeiden Sie, dass wertvolle Originale allzu häufig benutzt werden und setzen Sie diese so selten wie möglich, etwa für Ausstellungen, möglichen Schadensursachen aus.
- Vermeiden Sie den Irrtum, wonach selbstklebende Signaturschilder für alle Archivmaterialien ohne Schadenfolgen verwendet werden können.
- Nutzen Sie selbstklebende Etiketten, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurden.
Technischer Archivbedarf – Bezugsquellen
Vorbemerkung:
Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Nennung von Herstellern und Firmen bedeutet nicht, dass diese von uns besonders empfohlen werden.
Die Literaturangaben beschränken sich auf Veröffentlichungen in denen archivarische Anforderungen an Produkte enthalten sind.
Koch und Deml Archiv-Stülpdeckel
Dachauer Straße 233 , 80637 München Karton aller Größen
Telefon 089 1576482
Schmed Zellulosekleister, Filoplast
Hans-Pinsel-Straße 9b. 85540 Haar Karton und Papiere
Telefon 089 2010856
Zech und Kreis Buchbinderei
Dachauer Straße 425, 80992 München Restaurierung
Telefon 089 144043
Was sollte von den Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbänden an das Bezirksfeuerwehrarchiv abgegeben werden.
Jahresberichte und Jahreszeitungen
Festschriften und Chroniken
Änderung bei Feuerwehren - FF, BF, WF, BtF (siehe auch Formblatt zur Datenbankerfassung)
Änderung bei Feuerwehrführungskräften - KBR, KBI, BF-Leiter (siehe auch Formblatt zur Datenbankerfassung)
Archiv-Richtlinien des Kreisfeuerwehrverbandes Starnberg (gelten auch für das Bezirksfeuerwehrarchiv)
Geltungsbereich:
Die Richtlinien gelten für die Archivierung von Unterlagen der Freiwilligen Feuerwehren, des Kreisfeuerwehrverbandes und der Kreisbrandinspektion.
Begriffsbestimmungen:
1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen bei den Feuerwehren und dem Feuerwehrverband, einschließlich der Kreisbrandinspektion.Dies sind u. a. Akten und besonderer Schriftverkehr, Urkunden und Ehrungen, Jahresberichte, Protokolle, Feuerwehrfachzeitschriften, Stamm- und Personallisten, Satzungen, Gesetz- und Rechtsverordnungen, Zeitungsausschnitte, Festschriften und Chroniken sowie CD, Bild- und Filmmaterial.
2) Archivwürdig sind Unterlagen, die für später von Bedeutung sind und aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann.
3) Die Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren, zu sichern und zu erhalten.
Abgabe von Archivgut:
Die Feuerwehrführungskräfte des Kreisfeuerwehrverbandes sowie der Kreisbrandinspektion sind Kraft ihres Amtes verpflichtet, ihre Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, in das Kreisfeuerwehrarchiv einzubringen. Die Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises sind anzuhalten, archivwürdige Unterlagen (Abs. 2 Ziff. 1) dem Kreisfeuerwehrarchiv in Kopie zu überlassen.
Sicherung des Archivgutes:
1) Das Kreisfeuerwehrarchiv dient nicht für jedermann freien Gebrauch.Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, soll jedoch Gelegenheit zur Einsichtnahme im ständigen Beisein des Archivars gegeben werden.
2) Daten aus der Datenbank „Feuerwehrführer“ welche in der Datei „Feuerwehrlaufbahnen der Landes- und Bezirks-FW-Führungskräfte (Aktiv) (Passiv)“ enthalten sind, dürfen nach einer schriftlichen Anforderung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern (AbteilungID1), nur an die Redaktion Brandwacht, weitergeleitet werden.
3) Bestandteile dürfen aus dem Archiv nicht entfernt werden.
4) Sollten aus begründetem Anlass dennoch Teile ausgesondert werden, sind diese dem Bayerischen Staatsarchiv zum dortigen archivarischen Gebrauch anzubieten. Eine solche Aussonderung ist in geeigneter Weise dauerhaft aktenkundig zu machen. Das Eigentum am Archivgut bleibt unberührt.
Ehrenamtliche Archivpfleger:
Die Archivarbeit im Kreisfeuerwehrarchiv sowie auch bei dem Freiwilligen Feuerwehren, soweit diese Archive unterhalten, wird ehrenamtlich geleistet. Sie haben über die ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren, z. B. Personalwesen, Schriftstücke von besonderer Bedeutung. Das gilt nicht für Archivgut das offenkundig ist oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedarf.
Feuerwehrarchive:
Das Kreisfeuerwehrarchiv und die Archive bei den Freiwilligen Feuerwehren regeln die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit. Das Archivgut ist in einem geeigneten Fundbuch oder Archiv-Verzeichnis festzuhalten. Laufende Änderungen und Ergänzungen werden vom Archivar mitgeteilt und sind in Eigenständigkeit einzubringen.
Beim Ausscheiden des jeweiligen Amtsinhabers ist das Archiv einschließlich der Verzeichnisse dem Nachfolger zu übergeben. Hierzu ist ein Übernahmeprotokoll zu erstellen.
Fremdarchivierung:
Das Kreisfeuerwehrarchiv archiviert auch Unterlagen des Landes- und Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern, da diese zurzeit keine eigenen Archive unterhalten. Das Eigentum am Archivgut bleibt unberührt.
Sonstiges:
Es ist bekannt, dass historisches Schriftgut seit Jahrhunderten nicht nur gesammelt, sondern auch archiviert wird. Von diesen Aufzeichnungen spricht man auch vom Gedächtnis unserer Kultur und dient natürlich auch seit Generationen der Erforschung unserer Feuerwehrgeschichte.
Es sollte deshalb von den jetzigen und zukünftigen Führungskräften immer als Verpflichtung angesehen werden, dieses Feuerwehrarchiv zu fördern und der Nachwelt zu erhalten.
Die Archiv-Richtlinien sind am 2. Januar 2005 in Kraft getreten.
Erhalten und Bewahren
Es gibt bei vielen Feuerwehren eine Anzahl alter Schriftstücke (sie führen leider vielfach ein stiefmütterliches Dasein), deshalb wäre es gut, wenn sich jemand ihrer annähme, sie sicherte und ordnete, denn sie sind die einzigen Quellen, denen wir etwas über die Geschichte unserer Feuerwehren entnehmen können. Diese Protokolle, Einsatzberichte und Beschaffungslisten usw. gehören in ein Archiv. Mitunter gibt es dabei wundervolle Fotos und Urkunden, die gut gerahmt die Räume der Feuerwehrhäuser zieren. Hier sollte aber eine Kopie angefertigt werden, denn Originale werden durch das Licht dauerhaft zerstört. Das gleiche gilt für alle natürlichen Materialien wie Leder, Textilien und Hölzer. Man sollte sie nie dem direkten Sonnenlicht aussetzen.
Wenn mit diesen Vorschlägen sicher nicht alle Probleme angesprochen werden konnten, so haben sie hoffentlich doch Anregungen und Ratschläge erhalten, die mithelfen, die Bestände an historischen Geräten und Ausrüstungsgegenständen besser zu sichern. Nicht erst das nächste Jubiläum sollte uns daran erinnern, wie notwendig dieses ist.
Bei Fragen zur Archivierung und Restaurierung wenden sie sich an das Feuerwehrarchiv des Landkreises Starnberg.
Johann Brabetz
Bezirksarchivar