VERBANDSVERSAMMLUNG

Die Verbandsversammlung ist laut Satzung das oberste Verbandsorgan. Ihr obliegen z.B.: die Wahl des Vorstands, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und auch die Beschlussfassung über den jährlichen Haushalt.

Mitglieder der Verbandsversammlung sind neben dem Vorstand und dem Ausschuss die Delegierten aus den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden (je 1000 Mitglieder 1 Delegierte/r) sowie die Kreis- und Stadtjugendwarte.